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FAQ

(Häufig gestellte Fragen)

Wir haben für Sie hier einen kurzen Überblick der wichtigsten Punkte erstellt.
Sie kann Euch anfängliche Fragen beantworten und gibt auch den einen oder anderen Tipp.
Keine Antwort auf euren Fragen, dann schreibt uns einfach unter: studio@rdkso.de

 

Gibt es für Webradios eine 22-Uhr-Regelung?

Sehr hartnäckig hält sich das Gerücht, es gäbe für Webradios eine 22-Uhr-Regelung, sprich Songs mit bestimmten (schlüpfrigen, Alkoholkonsum verherrlichenden und anderen) Inhalten dürfen nach 22 Uhr gespielt werden.

Gibt es eine solche 22 Uhr Regelung tatsächlich?
Um es vorweg zu nehmen: NEIN, eine solche Regelung gibt es nicht im Bereich Telemedien – und dazu gehören Webradios.
Das Warum bzw. die Begründung ist eigentlich selbsterklärend und logisch. Denn:
Ein Webradio (egal wie groß, egal wie viele Hörer) ist ein öffentlicher Ort, die Inhalte (Songs, Wortbeiträge usw.) sind öffentlich und frei zugänglich – und das zu jeder Tageszeit.

Damit können Jugendliche jederzeit frei auf diese Inhalte zugreifen.
Wie für alle Orte öffentlicher Aufführungen gilt auch für Webradios das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
Da man bei einem (Web)Radio nicht wissen kann, wer gerade zugeschaltet ist – und noch viel weniger lässt sich das tatsächliche Alter der Hörer ermitteln -, muss man davon ausgehen, dass ungeachtet der Tageszeit, auch Jugendliche auf das Programm zugreifen.
Somit müssen die gesendeten Inhalte (Songs, Wortbeiträge etc.) zu jeder Tageszeit mit den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes konform sein.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 50.000 (in Worten: fuünfzigtausend) Euro geahndet wird.
Hierbei spielt keine Rolle, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand Anzeige erstattet, sollten jugendgefährdende Inhalte gesendet werden.

Und hier das Jugendschutzgesetz zum Nachlesen.


vom: 25.06.2023 - 21:54
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